NIS 2-Richtlinien

Ein herzliches Hallo,

wir möchten Sie heute über die technischen Aspekte der NIS 2-Richtlinie informieren, die von der Europäischen Union verabschiedet wurde. Die Network and Information Security Directive 2 soll sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten der EU ein ausreichendes Niveau an Netzwerk- und Informationssicherheit haben, um Cyberangriffen effektiv zu begegnen.

Die NIS 2-Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich im Vergleich zur ersten Version von 2016 und umfasst nun auch Branchen wie den Verkehrssektor, die Wasserversorgung und den Gesundheitssektor. Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen zudem die Abhängigkeit von externen Dienstleistungen und Zulieferern im Bereich der Cybersicherheit berücksichtigen.

Als ihr IT-Security Ansprechpartner möchten wir sicherstellen, dass unsere Kunden optimal vorbereitet sind. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und sicherzustellen, dass Sie die Anforderungen der NIS 2-Richtlinie erfüllen. Dies beinhaltet die Einführung von Mindestsicherheitsstandards und die Verbesserung der Sicherheitskultur in Unternehmen und Organisationen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie dabei – sprechen Sie uns gerne an.

Wir garantieren, dass unsere Partner und Zulieferer auf dem neuesten Stand von NIS 2 interagieren und alle Anforderungen erfüllen.

Bis zum 17.07.2023 wird die Kommission Leitlinien für die Verabschiedung von Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit vorlegen. Ein gutes Jahr später, bis zum 17.10.2024 müssen die EU-Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung von NIS 2 ergreifen und veröffentlichen. Wir werden Sie über weitere Entwicklungen in diesem Bereich auf dem Laufenden halten und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihre TWINSOFT

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